Leistungen


Pflegeberatungseinsatz

Der Pflegeberatungseinsatz nach § 37.3 SGB XI (auch Pflichtberatung oder Kontrolltermin genannt) steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 halbjährlich (bzw. vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5) zu, und wird von der Pflegeversicherung übernommen.

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Antrag auf Pflegegeld

Wenn Sie noch keine Pflegegrad haben, ermitteln wir zusammen Ihren Pflegebedarf, füllen gemeinsam das Formular für den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung aus, und bereiten Sie auf die anstehende Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) vor.

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Hilfe bei Formularen

Ob Höherstufung, Entlastungsbeitrag, Nachbarschaftshilfe oder Verhinderungspflege, wir helfen Ihnen teure Fehler zu vermeiden, damit Sie das Geld erhalten, das Ihnen zusteht.

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Widersprüche

Sollte die Pflegeversicherung Ihren Antrag auf Pflegegeld oder Höherstufung einmal ablehnen, erklären wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, und unterstützen Sie mit einer pflegefachlichen Stellungnahme, die Ihren tatsächlichen Pflegebedarf wiedergibt.

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