FAQ

Häufig gestellte Fragen


Ab wann steht mir eine Pflegeberatung zu?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI steht Ihnen ab Pflegegrad 1 sofort mit Bewilligung des Pflegegrades zu (schriftlicher Bescheid). Sie müssen nicht bis zum nächsten Halbjahr (Vierteljahr) warten.

Wie erhalte ich einen Hausnotruf?

Ein Hausnotruf steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Hierzu gehen Sie einfach mit Ihrem Pflegegrad-Bescheid zu einem Pflegedienst in Ihrer Nähe. Achten Sie darauf, dass Sie als Kontaktperson z.B. Freunde, Verwandte oder Nachbarn eintragen ("Basisversion"), da ansonsten Zusatzkosten auf Sie zukommen, wenn der Pflegedienst als Kontaktperson eingetragen ist.

Ich habe einen Schwerbehindertengrad, warum bekomme ich keinen Pflegegrad?

Es kann frustrierend und verwirrend sein, wenn Sie einen hohen Schwerbehindertengrad (GdB) haben, aber keinen Pflegegrad erhalten. Das liegt daran, dass die beiden Bewertungen unterschiedliche Dinge messen. Der GdB wird vom Versorgungsamt festgestellt und bewertet die Schwere Ihrer Behinderung basierend auf medizinischen Kriterien, wie sie Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt. Er führt zu Vorteilen wie Steuererleichterungen oder Parkausweisen, aber er berücksichtigt nicht unbedingt, ob Sie im Alltag Hilfe brauchen.

Der Pflegegrad hingegen prüft die Pflegekasse (über den Medizinischen Dienst) und misst, wie stark Ihre Selbstständigkeit im täglichen Leben eingeschränkt ist – also ob Sie Unterstützung bei Dingen wie Mobilität, Selbstversorgung oder Umgang mit Krankheiten benötigen. Es ist möglich, einen hohen GdB zu haben, aber keinen Pflegegrad, wenn Sie trotz Behinderung weitgehend unabhängig zurechtkommen. Wenn Sie glauben, dass Sie Hilfe brauchen, empfehle ich, einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen oder sich bei einer Pflegeberatung oder dem VdK beraten zu lassen, um Ihre Situation genauer zu prüfen.

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