Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Vielleicht überlegen Sie schon länger, ob Sie selbst einen Pflegegrad brauchen. Oder Sie merken bei Ihren Eltern oder anderen Angehörigen, dass im Alltag immer mehr Unterstützung nötig wird.
Die gute Nachricht zuerst:
Sie müssen nicht wissen, ob Sie schon pflegebedürftig genug sind,
bevor Sie den Antrag stellen. Das wird erst bei der Begutachtung im zweiten
Schritt geprüft. Im ersten Schritt reicht ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Dieser ist für Sie kostenlos.
Stand: August 2026
Im Bereich der Pflege sind viele Änderungen in Vorbereitung. Nicht alles,
was derzeit vorgeschlagen wird, ist bereits beschlossen. Wir aktualisieren
diese Seite, sobald sich für Sie tatsächlich etwas ändert.
Inhaltsverzeichnis
1. Der Antrag
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zuerst den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei Ihrer
Pflegekasse stellen. Das geht auch telefonisch. Rufen Sie dazu bei Ihrer
Pflegekasse an und sagen Sie Ich möchte einen Pflegegrad beantragen
. Mehr müssen Sie im ersten
Moment nicht wissen.
Es geht um Ihre Eltern?
Wenn die betroffene Person den Antrag nicht selbst stellen kann, können Sie
den Kontakt zur Pflegekasse übernehmen und den Antrag für sie stellen. Die
Pflegekasse akzeptiert diesen ersten Schritt in der Regel auch ohne Vollmacht.
Für den Bescheid, Auskünfte oder weitere Schritte benötigen Sie dann aber
eine schriftliche Vollmacht. Besorgen Sie sich diese am besten schon, bevor Sie den Antrag stellen.
Die Pflegekasse nimmt Ihren Antrag auf und schickt Ihnen anschließend die notwendigen Unterlagen zu. Wichtig für den Erhalt von Leistungen ist vor allem, wann Sie den Antrag gestellt haben. Notieren Sie sich deshalb das Datum und lassen Sie sich die Antragstellung bestätigen. Falls Sie Unterlagen per Post schicken, machen Sie sich eine Kopie. So können Sie auch später noch nachvollziehen, was in Ihrem Antrag stand.
Leistungsart & Pflegeperson
Im Verlauf des Antrags (telefonisch oder auf dem Formular) werden Sie gefragt, welche Art von Pflegeleistung Sie beantragen möchten und durch wen die Pflege erfolgen soll.
Wenn Sie schon sicher sind, dass die Pflege überwiegend durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen soll, wählen Sie:
Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst
Wenn Sie noch nicht wissen, welche Versorgung später am besten passt, müssen Sie diese Entscheidung heute noch nicht endgültig treffen. In diesem Fall wählen Sie zunächst:
Pflegegeld und Unterstützung durch eine private Pflegeperson
Keine Sorge: Die Entscheidung ist nicht endgültig. Sobald Sie einen Pflegegrad erhalten haben, schauen wir uns gemeinsam an, welche Lösung zu Ihrem Alltag und Ihrer individuellen Situation am besten passt. Wenn sich dabei zeigt, dass ein Pflegedienst oder eine Kombination sinnvoll ist, passen wir die Versorgung entsprechend an.
Was macht die Pflegeperson?
Der Begriff Pflegeperson sorgt regelmäßig für Verunsicherung.
Viele befürchten, dass sie sich damit verpflichten, die Körperpflege zu
übernehmen. Das stimmt nicht. Die Pflegeperson ist
die Person, die sich hauptsächlich und regelmäßig um die pflegebedürftige
Person kümmert. Das kann auch bedeuten, im Alltag zu helfen, Arzttermine zu
organisieren, Medikamente im Blick zu behalten oder andere Unterstützung zu
übernehmen. Auch diese Angabe können Sie später noch ändern.
Auch die Pflegeperson selbst kann einen Pflegegrad haben. Das kommt häufig vor bei älteren Ehepaaren, die sich gegenseitig unterstützen. Solange die Pflege verlässlich sichergestellt ist, spricht grundsätzlich nichts dagegen. Wichtig ist nur, dass es dadurch nicht zu einer Überforderung der Pflegeperson oder zu einer Unterversorgung der pflegebedürftigen Person kommt. Wenn die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen, ist die Unterstützung durch weitere Angehörige oder einen Pflegedienst sinnvoll.
Keine Angst vor dem Antrag
Der Antrag selbst sagt noch nichts darüber aus, welchen Pflegegrad Sie bekommen.
Sie bitten damit lediglich darum, dass geprüft wird, ob und in welchem Umfang
eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Wenn Sie vor dem Antrag noch unsicher sind oder lieber persönlich mit jemandem sprechen möchten, dann wenden Sie sich am besten an die Pflegeberatung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auch bei uns können Sie sich schon vor der Antragstellung telefonisch melden. Wir helfen Ihnen gerne.
2. Die Begutachtung
Nachdem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird der Medizinische Dienst mit der Begutachtung beauftragt. Bei uns im Rhein-Erft-Kreis ist häufig der Medizinische Dienst Nordrhein zuständig. Sie erhalten dazu Post mit einem Terminvorschlag oder der Möglichkeit, selbst einen Termin zu buchen. Lesen Sie den Brief in Ruhe durch und achten Sie auf die genannten Fristen.
Ort der Begutachtung
In der Regel findet die Begutachtung bei Ihnen zu Hause statt. In Ausnahmefällen
kann sie auch telefonisch erfolgen. Das ist zwar praktisch, hat aber den Nachteil,
dass leicht Dinge vergessen oder heruntergespielt werden. Wenn Sie sich unsicher
sind, ob Sie Ihre Situation am Telefon vollständig schildern können, führen
Sie das Gespräch am besten gemeinsam mit Ihrer Pflegeperson oder
bitten Sie um einen Termin vor Ort.
So bereiten Sie sich vor
Ein Pflegetagebuch hilft dabei, Ihre Alltagssituation realistisch darzustellen. Das kann ein Heft, ein Kalender oder eine Notiz auf dem Handy sein. Schreiben Sie einige Tage lang auf, wobei Sie im Alltag Hilfe brauchen und wer diese Hilfe übernimmt. Am besten machen Sie das gemeinsam mit Ihrer Pflegeperson. Sie kennt Ihren Alltag oft gut und erinnert sich an Unterstützung, die für Sie schon selbstverständlich geworden ist.
Zum Beispiel:
- Waschen, Duschen, Anziehen oder Toilettengänge
- Aufstehen, Hinsetzen, Gehen oder Treppensteigen
- Essen und Trinken
- Medikamente und andere Behandlungen
- Orientierung, Vergesslichkeit oder Verständigung
- nächtliches Aufstehen und Hilfe in der Nacht
- Schwindel, Sturzangst oder tatsächliche Stürze
- Arztbesuche und andere Termine
- Hilfe durch Angehörige, Nachbarn oder andere Personen
Schreiben Sie nicht nur auf, wobei und wie oft Sie Hilfe brauchen, sondern auch, wer Ihnen hilft. Vielleicht kommt Ihre Tochter jedes Wochenende und hilft beim Duschen. Vielleicht schaut ein Nachbar mehrmals pro Woche nach Ihnen und hilft mit den Medikamenten. Auch solche Unterstützung gehört ins Pflegetagebuch. Betrachten Sie dabei nicht nur gute Tage, sondern schreiben Sie auch auf, welche zusätzliche Hilfe an schwierigeren Tagen nötig ist.
Hilfreiche Unterlagen
Legen Sie sich zum Termin einen aktuellen Medikamentenplan, aktuelle Arztbriefe
und Krankenhaus-Entlassungsberichte sowie eine Liste Ihrer Hilfsmittel bereit.
Wichtig für den Pflegegrad sind Ihre Einschränkungen im Alltag und nicht die
Liste Ihrer Diagnosen. Die Unterlagen helfen bei der Begutachtung aber, sich
schnell einen ersten Überblick zu verschaffen.
Idealerweise ist Ihre Pflegeperson bei der Begutachtung dabei. Sie erlebt Ihren Alltag aus einer anderen Perspektive und kann Dinge ansprechen, die Sie selbst gar nicht mehr als Hilfe wahrnehmen. Es ist völlig normal, dass man gegenüber fremden Personen nicht schwach wirken möchte und Probleme herunterspielt. Ihre Pflegeperson sollte dann ergänzen, wenn etwas tatsächlich nicht mehr alleine geht, auch wenn Ihnen das unangenehm ist.
Ablauf der Begutachtung
Schon beim ersten Kontakt bekommt die Gutachterin oder der Gutachter einen Eindruck davon, wie Sie sich im Alltag bewegen und zurechtfinden. Machen Sie ruhig das selbst, was Sie noch alleine schaffen. Wenn es Ihnen schwer fällt, sich selbst hinzusetzen oder ein Glas Wasser zu holen, muss Ihre Pflegeperson deshalb nicht sofort helfend eingreifen. Sie müssen auch nicht extra vor dem Termin die Wohnung aufräumen. Lassen Sie die Dinge so, wie sie im Alltag sind, und lassen Sie die Hilfsmittel dort, wo sie genutzt werden.
Die Begutachtung ist kein Test
Sie müssen nichts bestehen oder vorführen. Es geht darum, ein realistisches
Bild davon zu bekommen, wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen
können und wobei Sie regelmäßig Unterstützung brauchen.
Die Gutachterin oder der Gutachter spricht mit Ihnen über Ihren normalen
Alltag und stellt Fragen zu Bewegung und Mobilität, Körperpflege, Essen
und Trinken, dem Umgang mit Medikamenten, Orientierung und Verständigung
sowie dazu, wie Sie Ihren Alltag bewältigen. Gerade bei unangenehmen
Themen wie Körperpflege oder Inkontinenz sagen viele Menschen
automatisch Das geht schon
. Das ist völlig normal. Aber gerade
hier müssen Sie nicht versuchen, tapfer zu sein oder die Situation
schöner darzustellen, als sie ist. Seien Sie ehrlich darin, was nicht
mehr geht. Anschließend sollten Sie und Ihre Pflegeperson alle
Punkte aus dem Pflegetagebuch ergänzen, über die noch nicht gesprochen
wurde.
Nach der Begutachtung heißt es zunächst: abwarten. Das Gutachten wird an die Pflegekasse weitergeleitet. Diese trifft auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen eine Entscheidung über Ihren Antrag.
3. Das Ergebnis
Mit dem schriftlichen Bescheid der Pflegekasse erfahren Sie, ob und welchen Pflegegrad Sie erhalten. Das vollständige Gutachten sollte dem Bescheid beiliegen. Falls nicht, können Sie es bei der Pflegekasse anfordern. Lesen Sie Bescheid und Gutachten in Ruhe durch und markieren Sie Stellen, an denen Ihre Einschränkungen nicht richtig erfasst wurden.
Ich habe noch keinen Bescheid
Die Pflegekasse muss über Ihren Antrag grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen
entscheiden. Wenn Sie länger warten, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach
dem aktuellen Stand. Dabei lässt sich auch klären, ob noch Unterlagen fehlen.
Wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde oder Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, müssen Sie die Entscheidung nicht einfach hinnehmen. Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die genaue Frist und die notwendigen Informationen finden Sie am Ende des Bescheids. Nicht alles, was Sie im Alltag belastet, fließt in die Berechnung des Pflegegrades ein. Schwierigkeiten bei der Haushaltsführung oder bei außerhäuslichen Aktivitäten werden zwar erfasst, aber nicht direkt bei der Einstufung berücksichtigt. Entscheidend ist, ob das Gutachten Ihre Einschränkungen und Ihren Unterstützungsbedarf im Alltag richtig beschreibt.
Pflegegrad 1 ist nicht nichts
Auch mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen viele Leistungen zu. Dazu gehört unter
anderem der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. In NRW kann dieser
beispielsweise für die Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden.
Wenn Sie einen Pflegegrad erhalten haben, stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu. Bei häuslicher Pflege durch eine private Pflegeperson werden seit 2026 monatlich zwischen 347 € (Pflegegrad 2) und 990 € (Pflegegrad 5) gezahlt. Neben dem Pflegegeld gibt es weitere Leistungen wie den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, einen Hausnotruf, Zuschüsse zu Wohnraumanpassungen und viele mehr. Welche davon zu Ihrem Alltag passen, schauen wir uns gemeinsam an.
4. Die erste Beratung
Ein Pflegegrad ist nicht das Ende des Weges. Jetzt geht es darum, aus den verfügbaren Leistungen die richtige Kombination für Ihren Alltag zu finden. Für viele Familien beginnen jetzt erst die praktischen Fragen:
- Welche Leistungen stehen mir zu und wie beantrage ich diese?
- Was übernimmt meine Familie und was macht besser eine Alltagsbegleitung, eine Haushaltshilfe oder ein Pflegedienst?
- Welche Entlastungsangebote gibt es für mich und meine Pflegeperson?
- Welche Hilfsmittel können sinnvoll sein?
- Wie kann die Pflege zu Hause langfristig funktionieren?
Hier kommen wir ins Spiel
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu. Dabei kommen wir zu Ihnen nach Hause und schauen gemeinsam,
wie die Pflege im Alltag funktioniert und welche Leistungen für Sie infrage
kommen. Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungseinsatz sogar halbjährlich Pflicht,
wenn Sie Pflegegeld erhalten. Das ist übrigens nicht dasselbe wie ein Beratungsgutschein
der Pflegekasse oder eine Begutachtung. Im Zweifel erklären wir das gerne
am Telefon.
Gerade wenn Sie zum ersten Mal einen Pflegegrad erhalten haben, ist eine Beratung sinnvoll. Vielleicht reicht die Unterstützung durch die Familie zunächst aus. Vielleicht brauchen Sie aber auch einen Pflegedienst, Hilfsmittel oder andere Entlastung. Gemeinsam schauen wir, was zu Ihrem Alltag passt und was noch verbessert werden kann.
Legen Sie für das erste Gespräch den Bescheid bereit und notieren Sie sich, ab wann der Pflegegrad gilt und wie viele Punkte im Gutachten stehen. So können wir am Telefon schon einschätzen, ob sich eine Höherstufung lohnen könnte. Praktisch ist außerdem, sich von der Pflegekasse schon den Antrag auf Nachbarschaftshilfe und den Antrag auf Verhinderungspflege schicken zu lassen (falls diese nicht online verfügbar sind). Dann haben Sie beides griffbereit, sobald Sie es brauchen. Wir unterstützen Sie gerne beim richtigen Ausfüllen.