Antrag auf Pflegegrad

  1. Antrag stellen
  2. Termin für die Begutachtung
  3. Pflegetagebuch führen
  4. Bescheid der Pflegeversicherung
  5. Ergebnis mitteilen!

1. Antrag stellen

Der erste und wichtigste Schritt ist der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diesen finden Sie normalerweise auf der Website Ihrer Pflegeversicherung als PDF zum Ausdrucken oder als Online-Formular.

Sie können den Antrag aber auch formlos stellen. Dazu genügt eine E-Mail oder ein Anruf bei Ihrer Pflegeversicherung, die Ihnen das passende Formular per Post zuschickt. Füllen Sie den Antrag nach bestem Wissen und Gewissen aus und schicken es zeitnah zurück an die Pflegeversicherung.

Gut zu wissen:
Auch wenn der Antrag mal länger dauert oder die Pflegeversicherung Rückfragen hat: Entscheidend für den Beginn der Leistungen ist das Datum der Antragstellung. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihr Anspruch geprüft. Es lohnt sich daher, den Antrag möglichst früh zu stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind.

2. Termin für die Begutachtung

Sobald Ihr Antrag bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD), um mit Ihnen einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Wir empfehlen, dass Sie diesen Termin bei sich zu Hause wahrnehmen und keine telefonische Begutachtung durchführen, da hier schnell Dinge vergessen werden können.

Bei dem Termin bewertet der Gutachter, wie selbstständig Sie Ihren Alltag bewältigen und in welchen Bereichen Sie Unterstützung benötigen. Er nutzt dafür folgende 6 Module:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhalten und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit Krankheiten und Therapien
  6. Alltagsgestaltung und soziale Kontakte

Sie müssen diese Module nicht auswendig kennen, sondern nur beschreiben, wobei Sie im Alltag Hilfe benötigen. Punkt 3 hilft Ihnen bei der Vorbereitung auf MD-Begutachtung.

3. Pflegetagebuch führen

Führen Sie eine Woche vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch. Es dient beim Termin als Stütze und ist die beste Vorbereitung, um Ihre Alltagssituation realistisch darzustellen:

  • Bei welchen Tätigkeiten benötigen Sie Unterstützung (teilweise oder gelegentlich)?
  • Welche Aktivitäten fallen Ihnen schwer, dauern länger oder gelingen nur noch mit Schmerzen oder großer Anstrengung?
  • Wie viel Zeit nimmt jede Tätigkeiten in Anspruch (einschließlich Hilfe durch Dritte)?
  • Welche Hilfsmittel nutzen Sie bereits und wo sind diese nicht mehr ausreichend?
  • Regelmäßige Einschränkungen (Duschen, Strümpfe, Treppen, Medikamente, etc.)

Viele Betroffene vergessen während der Begutachtung wichtige Details oder unterschätzen ihre Probleme. Legen Sie das Tagebuch neben sich und erwähnen Sie selbstständig Punkte, die bei der Begutachtung nicht abgefragt wurden. Erwähnen Sie auch, dass Sie gerne eine Kopie des Gutachtens möchten.

Beziehen Sie nahestehende Personen wie Angehörige, gute Freunde oder Pflegegräfte mit ein. Andere nehmen oft Einschränkungen wahr, die Ihnen selbst nicht mehr auffallen. Die Person kann Ihnen beim Führen des Tagebuchs helfen und Sie (falls möglich) auch bei der Begutachtung begleiten.

Wichtig:
Stellen Sie Ihren normalen Alltag dar. Versuchen Sie nicht, Ihre Selbstständigkeit bewusst einzuschränken oder bestimmte Dinge absichtlich nicht mehr zu tun. Der Medizinische Dienst bewertet Ihre echte Lebenssituation und keine gestellte Verschlechterung.

4. Bescheid der Pflegeversicherung

Nach der Begutachtung erhalten Sie innerhalb von 2 bis 3 Wochen den Bescheid der Pflegeversicherung zusammen mit dem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Lesen Sie sich das Gutachten sorgfältig durch und notieren Sie sich Stellen, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Das ist wichtig, falls Sie später Widerspruch einlegen möchten.

5. Teilen Sie uns das Ergebnis mit!

Pflegegrad bewilligt? Dann steht Ihnen schon jetzt eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI kostenlos zu. Dabei erklären wir, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können. Lassen Sie sich von der Pflegeversicherung den Antrag auf Nachbarschaftshilfe und (ab Pflegegrad 2) auch den Antrag auf Verhinderungspflege zuschicken, wir helfen Ihnen beim korrekten Ausfüllen.

Termin vereinbaren

Pflegegrad abgelehnt oder niedriger als erwartet? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Ablauf des Widerspruchsverfahrens und unterstützen Sie in realistischen Fällen durch eine pflegefachlichen Stellungnahme, die als Grundlage für Ihren Widerspruch dient.

Wir sind für Sie da und begleiten Sie vom ersten Antrag an Schritt für Schritt durch das gesamte Verfahren, damit Sie immer wissen, was als Nächstes zu tun ist.